
18.03.2025
DAW-Kongress 2025: GGL fordert Verschärfungen
Auf dem DAW-Kongress gab es zahlreiche Podiumsdiskussionen, wie games & business berichtete. Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), sprach auf einer dieser Diskussionen über Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet. Wesentliche Aspekte hob die GGL nun in einer Pressemitteilung hervor.
Rahmenbedingungen verschärfen
Benter betonte auf dem Podium, dass eine effektive Bekämpfung des illegalen Glücksspielmarktes eine breite Palette an Instrumenten erfordere. Die bestehenden Rahmenbedingungen müssten hierfür weiter geschärft werden. Eine neue Norm wurde bereits im Bereich des IP-Blockings gegen illegale Glücksspielanbieter diskutiert. „Hilfreich wäre es, wenn auch eine neue Norm für IP-Blocking gegen Werbende schnellstmöglich auf den Weg gebracht würde“, erklärte der GGL-Vorstand. Zudem sprach sich Benter erneut für eine schnelle Änderung des Paragraphen 284 StGB aus. Bereits 2023 hatte Benter vor einer möglichen Regelungslücke durch die geplante Streichung des Paragraphen 284 StGB gewarnt, der unerlaubtes Glücksspiel unter Strafe stellt. Die GGL forderte stattdessen eine Ausweitung des Paragraphen auf illegale Anbieter mit Sitz im Ausland. Dies würde die rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Halle durch das Land Sachsen-Anhalt schaffen. Für die wirksame Bekämpfung illegaler Anbieter wäre das ein wichtiges zusätzliches Instrument, wie es in der Mitteilung heißt.
Zudem erläuterte Benter das Vorgehen der GGL, um eine „Balance“ zwischen attraktiven Rahmenbedingungen für den legalen Markt auf der einen Seite, und einem wirksamen Spieler- und Jugendschutz auf der anderen Seite zu gewährleisten. Laut Mitteilung sei ein zentrales Element dabei das konsequente Vorgehen gegen illegales Glücksspiel und der Werbung dafür. Die GGL scheue sich nicht, auch gegen große Namen vorzugehen, wie die Behörde mitteilt. Im September 2024 hatte die Behörde erwirkt, dass Google nur noch erlaubten Anbietern Werbeanzeigen gestattet. Trotz dieses Erfolges gebe es weiterhin Herausforderungen zu bewältigen, da insbesondere auch Vergleichsportale für illegale Anbieter neue Strategien entwickeln, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, beispielsweise durch Verschleierungstechniken wie Cloaking. Benter verwies des Weiteren auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Rechtsauffassung der GGL bezüglich unerlaubter Werbung für legale Anbieter vollumfänglich bestätigte und die Position der GGL in Bezug auf die Regulierung von Werbung für Glücksspiele stärke. „Als Vollzugbehörde greifen wir jede Form nicht erlaubter Werbung auf. Wir stellen damit für die erlaubten Anbieter sicher, dass alle unter gleichen Rahmenbedingungen agieren können und müssen“, sagt Benter. Der GGL-Vorstand verwies außerdem auf die von der Behörde in Auftrag gegebene Studie zu Glücksspielwerbung, die Erkenntnisse dazu liefern würde, inwiefern die Bestimmungen des Paragraphen 5 GlüStV 2021 geeignet oder verbesserungsfähig sind, Spielende auf das beworbene legale Glücksspielangebot zu lenken, ohne eine Anreizwirkung auf bisher nicht an Glücksspielen interessierte und/oder vulnerable Personen zu entfalten.
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Bild: © GGL