Gericht untersagt Geldspielautomaten im Bowling-Center nach Betreiberwechsel
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat entschieden, dass in einem Bowling-Center in Neukölln keine Geldspielautomaten mit Gewinnauszahlung aufgestellt werden dürfen (VG 4 K 28/25). Ein Betreiber hatte versucht, die Erlaubnis zum Betrieb von Geldspielautomaten im Gastronomiebereich einer Neuköllner Freizeitsporteinrichtung mit 28 Bowlingbahnen, Billardtischen, Dartscheiben sowie zwei Box- und einem Basketballautomaten ...