
24.07.2025
Warnhinweise an Geldspielgeräten: Anpassung durch Herstellunternehmen
Die Warnhinweise und Piktogramme, die an allen im Markt befindlichen Geldspielgeräten angebracht sind, müssen nach der im Februar erfolgten Umbenennung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in „Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit“ (BIÖG) perspektivisch in die neue Bezeichnung BIÖG geändert werden. Für Automatenaufsteller besteht hinsichtlich der Warnhinweise und Piktogramme aber kein Handlungsbedarf. Darüber informieren der Bundesverband Automatenunternehmen (BA) und der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI). Demnach werden die im VDAI organisierten Herstellunternehmen von Geldspielgeräten die Anpassungen in ihre jeweiligen Produktionsprozesse einfließen lassen.
Umstellungsphase bis Ende 2027
Bereits Ende 1989 hatten sich die Hersteller von Geldspielgeräten im Rahmen einer freiwilligen selbstbeschränkenden Vereinbarung verpflichtet, an allen Geldspielgeräten deutlich sichtbare, sich auf das übermäßige Spielen und auf den Jugendschutz beziehende Warnhinweise (Piktogramme) sowie Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei exzessivem Spielverhalten anzubringen. Seit Januar 2006 ist diese Regelung durch § 6 Abs. 4 SpielV zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für den Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten für Spieler mit problematischem Spielverhalten. Aktuell wird hier eine Telefonnummer des BIÖG (ehemals BZgA) veröffentlicht. Während der Umstellungsphase (Feb. 2025 bis Dez. 2027) können an den im Markt aufgestellten Geldspielgeräten dem VDAI zufolge sowohl Warnhinweise/Piktogramme mit (ehemals) www.bzga.de als auch neu mit www.bioeg.de Verwendung finden. Die bisherige BZgA-URL werde bis auf Weiteres weitergeleitet.
Aktuell keine Fristen für Austausch der Informationsmaterialien
Mit der Umbennung der Fachbehörde in BIÖG geht des Weiteren ein Austausch der Informationsmaterialien über die kostenfreie und bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention (Helpline) einher. Aktuell sind dem BA zufolge hierfür jedoch keine Fristen vorgesehen. Dennoch könnten die aktualisierten Flyer bereits im Login geschützten Mitgliederbereich heruntergeladen werden.
Die bundesweite Telefonberatung zur Glücksspielsuchtprävention ist unter der Rufnummer 0800 1372700 kostenfrei erreichbar. Kooperationspartner sind die Glücksspielverbände/-anbieter BupriS, DSbV, DLTB, AWI, DSWV, DOCV und Deutscher Lottoverband.
Bild: © VDAI